Usbekistan und China werden ab dem 1. Juni ein visafreies Regime einführen. Dies ermöglicht visafreies Reisen für bis zu 30 Tage; Aufenthalte, die diesen Zeitraum überschreiten, benötigen ein Visum. Wichtig ist, dass dieser Visumverzicht sich nicht auf Arbeits-, Studien- oder medienbezogene Aktivitäten erstreckt.
Das usbekische Außenministerium gab bekannt, dass die innerstaatlichen Verfahren für das Inkrafttreten des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen Usbekistan und China über den gegenseitigen Visumverzicht abgeschlossen sind. Das Dokument wurde am 1. Dezember 2024 in Chengdu unterzeichnet.
Das Abkommen tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. Dem Dokument zufolge sind die Bürger beider Länder von der Visumpflicht für die Einreise, Ausreise oder den Transit durch die Gebiete beider Staaten für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen für jeden einzelnen Aufenthalt und einen Gesamtzeitraum von höchstens 90 Tagen innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums befreit.
Jeder Einreise- und Aufenthalt in den Gebieten beider Staaten darf 30 Tage nicht überschreiten. Wenn ein längerer Aufenthalt als 30 Tage erforderlich ist, muss im Voraus ein Einreisevisum beantragt werden.
Das visafreie Regime gilt nicht für Beschäftigung, Studium, Medienaktivitäten oder andere Aktivitäten, die eine vorherige Genehmigung der zuständigen Behörden eines der beiden Länder erfordern. Darüber hinaus erstreckt sich das Abkommen nicht auf Besuche in den Sonderverwaltungsregionen der VR China, Hongkong und Macau.