Sa.. Aug. 2nd, 2025
Usbekistan schafft Straffälligenstatus für Minderjährige bei geringfügigen Delikten ab

Während seiner neunten Plenarsitzung überprüfte und genehmigte der Senat Usbekistans das Gesetz „Über Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches der Republik Usbekistan im Zusammenhang mit der weiteren Liberalisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in Bezug auf Minderjährige“, wie aus einer Pressemitteilung des Senats hervorgeht.

Das Gesetz führt Änderungen und Ergänzungen zu mehreren Artikeln des Strafgesetzbuches ein.

Insbesondere legt es fest, dass eine Person, die eine Strafe für ein Verbrechen verbüßt hat, das nicht besonders schwerwiegend ist und vor dem 18. Lebensjahr begangen wurde, als nicht vorbestraft gilt.

Das Gesetz reduziert auch die Mindestdauer der Freiheitsbeschränkung und der Freiheitsstrafe für Minderjährige von sechs Monaten auf einen Monat.

Laut Senatoren fördert dieses Gesetz die weitere Liberalisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Minderjährige und schafft Bedingungen für Personen, die Strafen für Verbrechen verbüßt haben, die vor dem 18. Lebensjahr begangen wurden, um ihr Leben ohne das Stigma einer Vorstrafe fortzusetzen.

Daten des Senats zeigen, dass im Jahr 2023 im Land 1.911 Minderjährige strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden, und 2024 waren es 2.214. Im vergangenen Jahr wurden 1.238 Verbrechen begangen, die keine erhebliche öffentliche Gefahr darstellten, und 855 mittelschwere Verbrechen.

Von ProfNews