Fr.. Juli 18th, 2025
Usbekistan gewährt einmalige Finanzhilfe für freigelassene Häftlinge

Eine Regierungsverordnung hat die „Verordnung über das Verfahren zur Ernennung und Zahlung einer einmaligen Beihilfe an aus Strafanstalten entlassene Personen“ genehmigt.

Die Verordnungen umreißen das Verfahren für die Ernennung und Zahlung einer einmaligen Beihilfe an Personen nach ihrer Entlassung aus Justizvollzugsanstalten.

Anträge auf die Beihilfe, deren Prüfung und die anschließende Gewährung von Leistungen werden über das Informationssystem „E-probatsiya“ abgewickelt.

Antragsteller müssen sich innerhalb eines Monats nach ihrer Entlassung aus der Strafanstalt persönlich an die Bezirks- (Stadt-) Bewährungshelfer (zuständige Stelle) wenden.

Die zuständige Stelle benachrichtigt den Antragsteller innerhalb eines Werktages über die Gewährung der Beihilfe und informiert über die Geschäftsbank für den Erhalt der Zahlung.

Empfänger können die Beihilfe innerhalb eines Monats in jeder Filiale der Geschäftsbank abrufen, indem sie Ausweisdokumente oder eine Bescheinigung über die Verbüßung oder Entlassung aus der Strafe vorlegen.

Die Höhe der Beihilfe ist auf 6 BCAs festgelegt (ab dem 1. August – 2 Millionen 472 Tausend Soum).

Von ProfNews