Der Präsident hat das Gesetz „Über die Identifizierung, Registrierung und Verfolgung von Tieren“ unterzeichnet.
Wie im Gesetz festgelegt, unterliegen Tiere, die von Einzelpersonen oder juristischen Personen innerhalb des Territoriums Usbekistans gehalten und/oder gezüchtet werden, der obligatorischen Identifizierung und Registrierung gemäß den festgelegten Verfahren. Das Komitee für Veterinär- und Viehzuchtentwicklung ist als die zuständige staatliche Stelle in diesem Bereich benannt.
Das Gesetz legt folgende Fristen für die Tieridentifizierung und -registrierung fest:
Bemerkenswert ist, dass Tiere spätestens einen Monat nach Ablauf der oben genannten Fristen identifiziert und registriert werden müssen.
Tiere, die zum Zweck der Haltung und/oder Zucht nach Usbekistan eingeführt werden, müssen spätestens 21 Tage nach dem Datum der Einfuhr identifiziert werden.
Tieren wird eine individuelle Nummer zugewiesen, die auf Ohrmarken (für Rinder und kleine Wiederkäuer, Kamele und Schweine), Brandzeichen (für Pferde und Esel) sowie Wertmarken (für Hunde und Katzen) angebracht wird.
In Übereinstimmung mit dem Präsidialerlass von 2020 „Über die Genehmigung der Strategie ‚Digitales Usbekistan – 2030‘ und Maßnahmen für ihre effektive Umsetzung“ sieht das Land die schrittweise Identifizierung aller Tiere (einschließlich Rinder und kleiner Wiederkäuer, Schweine, Pferde, Esel, Kamele, Hunde und Katzen) mit Dateneingabe in ein einheitliches elektronisches Informationssystem vor.