Do.. Juli 24th, 2025
Senat sieht potenzielle Probleme bei Begrenzung von Stromzahlungen für Abfallentsorgungsschulden

Usbekistan wird ab dem 1. August eine Beschränkung der Stromzahlungen für Verbraucher mit ausstehenden Schulden für die Entsorgung fester Abfälle einführen. Senatoren haben hervorgehoben, welche potenziellen Probleme bei der Umsetzung dieser Maßnahme auftreten könnten.

Das Gesetz sieht vor, dass die Annahme von Stromzahlungen vorübergehend ausgesetzt wird, wenn ein Verbraucher überfällige Pflichtzahlungen für die Abfallentsorgung hat und die Schulden nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt einer SMS-Benachrichtigung begleicht.

Senatoren weisen jedoch darauf hin, dass die „HET“-Anwendung der „Regional Electric Networks“ JSC keine Informationen über die Abfallentsorgungsschulden der Einwohner anzeigt. Dies liegt daran, dass das elektronische Abrechnungssystem „Toza makon“ nicht in das Abrechnungssystem der „Regional Electric Networks“ JSC integriert ist. Besorgnis in der Öffentlichkeit entsteht auch dadurch, dass einige Verbraucher keine Abfallentsorgungsverträge haben und Ungenauigkeiten in den Teilnehmerkonten bestehen.

Angesichts dieser Bedenken hat der Senatsausschuss das Ministerium für Ökologie, Umweltschutz und Klimawandel sowie das Energieministerium aufgefordert, spezifische Informationen über die Herausforderungen beim Datenaustausch und praktische Lösungen für deren Behebung bereitzustellen.

Von ProfNews