Usbekistan wird ab dem 1. August 2024 Beschränkungen bei Stromzahlungen für Verbraucher mit ausstehenden Schulden für Abfallentsorgungsdienste einführen. Diese Maßnahme ist durch Gesetze zur Verbesserung der Zahlungsdisziplin im Abfallwirtschaftssektor vorgeschrieben, wie der Pressedienst der Regierung berichtet.
Gemäß dem Gesetz werden Informationen über Zahlungsausfälle bei der Abfallentsorgung bis zum 3. eines jeden Monats an das Abrechnungssystem der „Regional Electric Networks“ JSC (AO «Худудий электр тармоклари») übermittelt. Anschließend werden SMS-Benachrichtigungen von der „Regional Electric Networks“ JSC bis zum 5. eines jeden Monats von der Kurzwahl „2100“ an Schuldnerabonnenten gesendet. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung haben die Abonnenten eine zusätzliche Frist von 5 Tagen, um ihre ausstehenden Schulden zu begleichen. Die bestehenden Schulden müssen innerhalb dieses Zeitraums beglichen werden.
Die Nichtbegleichung der Schulden innerhalb der festgelegten Frist führt zu einer vorübergehenden Einschränkung der Möglichkeit dieser Abonnenten, Strom zu bezahlen. Diese Einschränkung wird nach vollständiger Begleichung der ausstehenden Schulden automatisch aufgehoben.
Die neuen Vorschriften gelten für Schulden, die ab dem 1. Juli 2025 für Abfallentsorgungsdienste entstanden sind.
Wie auf dem Regierungsportal vermerkt, sind die Sanitärdienste für die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Berechnungen der Abfallentsorgungszahlungen verantwortlich. Zahlungen für Tage, an denen den Verbrauchern keine Dienstleistungen zeitnah und angemessen erbracht wurden, unterliegen einer Neuberechnung.